Hohmann und Partner, die besondere Kanzlei für Wirtschafts-, Umwelt- und Steuerrecht
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Aktuelle Rechtsvorschriften

V. US-Exportrecht

V.A. Rechtstexte

V.B. Hinweise zu den Rechtstexten
(zur Zeit im Aufbau)

V.C. Unser Beratungsangebot zum US-Exportrecht

  • Prüfung bzw. Erstellung eines Vermerks, ob Sie
    – dem US-Exportrecht bzw.
    – dem US-Reexportrecht unterfallen.
  • Berechnung der de-minimis-Kalkulation.
  • Erstellung eines One-Time-Reports.
  • Prüfung, ob Sie als US-Person betrachtet werden können.
  • Erstellung eines Vermerks, ob und welche US-Embargos bzw. US-Sanktionslisten von Ihnen zu beachten sind (Prüfung Eigenschaft als US-Person sowie Umgehungs- und Beihilfeverbote, Erweiterung durch die so genannte „faktische US-Person/related Person“).
  • Prüfung: Abgrenzung zur Anwendung EAR zu OFAC-Regulations, ITAR und NRC-Regulation.
  • Darstellung Ihrer Handlungspflichten und Risiken nach diesen Vorschriften.
  • Einholen einer Exportgenehmigung , einer Advisory Opinion oder eines Classification Requests in Washington, D.C..
  • Einlegung einer freiwilligen Selbstanzeige in Washington, D.C. zur raschen Minimierung Ihres strafrechtlichen Risikos und Beratung hierzu.
  • Sonstige Beratung (inkl. strafrechtlicher Beratung).